Mit dem am 1.1.2024 in Kraft getretenen Wärmeplanungsgesetz (WPG) hat der Bundesgesetzgeber eine verpflichtende, systematische und flächendeckende Wärmeplanung geregelt und damit das ohnehin junge Instrument der Wärmeplanung erstmals auf bundesrechtliche Füße gestellt.
Der vorliegende Beitrag analysiert die Vorgehensweise des Bundesgesetzgebers bei der Verankerung der Wärmeplanung im föderalen Mehrebenensystem und berücksichtigt dabei die Verteilung der Gesetzgebungs- und Verwaltungskompetenzen zwischen Bund, Ländern und Kommunen. Die zentralen Ziele und Motive der Akteure stehen dabei analytisch im Vordergrund – insbesondere das Agieren des Bundes zwischen dem Wunsch nach einem vereinheitlichten Rechtsrahmen für die Wärmeplanung einerseits und hinreichenden Spielräumen für die Länder und Kommunen andererseits.